KfW-Förderbarometer Einbruchschutz

AKTUELLER HINWEIS:

Derzeit können keine Anträge in dem Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“ gestellt werden, da aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl aktuell keine Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Förderung kann erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2022 wieder aufgenommen werden.

KfW Einbruchschutz

Investitionszuschüsse von 200 Euro bis zu 6.250 Euro

Bei einbruchhemmenden Maßnahmen, zum Beispiel dem Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen, dem Einbau und der Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie bei der Nachrüstung von Fenstern können Investitionszuschüsse von 200 Euro bis maximal 1.500 Euro beantragt werden.

Werden Einbruchsicherungen während eines altersgerechten Umbaus integriert, können sogar Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Wird der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ berücksichtigt, steigt der Maximalzuschuss sogar auf 6.250 Euro.

Förderfähig: Material- und Handwerkerkosten

Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden.

So erhalten Sie Förderungen der KfW

Um einen Kredit bei der KfW zu bekommen, muss ein entsprechender Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Hausbank gestellt werden. Diese übernimmt dann die Regelung der Kreditdetails und die Abwicklung mit der staatlichen Förderbank. Die Antragsprüfung durch die KfW dauert mindestens 4 bis 6 Wochen. Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahmen. Genauere Informationen über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des Förderprogramms finden Sie auf der Themenwebsite der KfW.