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Haustüren von Mehrfamilienhäusern: Abschließen verboten!
Aus dem Gerichtsurteil des Landesgerichts Frankfurt geht hervor: Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden. Eine verschlossene Haustüre behindert den Fluchtweg und gefährdet Menschenleben.