Behinderung des Fluchtwegs

Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden.

Aus dem Gerichtsurteil (Az.: 2-13 S 127/12) des Landesgerichts Frankfurt geht hervor, dass Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden dürfen. Denn durch eine verschlossene Haustüre würde der Fluchtweg, bspw. im Brandfall, behindert und dadurch effektiv Menschenleben gefährdet.

Die Richter argumentierten im vorliegenden Fall, dass der Schutz von Leben und Gesundheit wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner.

Panikschlösser und Co

Wie sonst vor Einbrechern schützen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich trotz des Richterspruchs effektiv vor Einbrechern zu schützen. Eine Maßnahme ist beispielsweise der Einsatz eines sogenannten Panikschlosses. Diese Schlösser ermöglichen es, die Tür von außen her zu sichern, während sich die Tür von innen einwandfrei – auch ohne Schlüssel – öffnen lässt. Problem gelöst: Das Haus ist gegen den Zugriff Fremder effektiv geschützt und gleichzeitig steht der Sicherheit der Bewohner nichts im Wege

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